Hosting

Systemhäuser: Serverhosting oder in die Cloud?

Ein Systemhaus lebt von Verkaufserlösen sowie Support und Beratung. Und gerade der Bereich Beratung macht es nötig sich weiterhin mit Serverhosting, sowie den damit verbundenen Vorteilen für den Kunden, auseinander zu setzen.
Die Verbindung zwischen lokalem Rechenzentrum und einer direkten Anbindung des Kunden mittels Standleitung eröffnet vielfältige Möglichkeiten für Kunden und Systemhaus.
Welchen Mehrwert bietet das IRZ42 als lokales Rechenzentrum:

  • Sichere Infrastruktur – wie es §9 Bundesdatenschutzgesetz erfordert (technische und organisatorische Maßnahmen) – ist im Preis enthalten. Redundante Stromversorgungen, Zutrittssicherheit sowie Klimatechnik werden durch uns realisiert. Anschaffung und Wartungskosten entfallen für den Kunden.
  • Möglichkeit ein „Ausweichrechenzentrum“ zu realisieren, welches bei Ausfall der lokalen Infrastruktur des Kunden weiterhin voll erreichbar ist.
  • Manpower um vor Ort Hardwareprobleme zu beheben.
  • Möglichkeit von 24/7-Überwachung/Service
  • Rechtssicherheit gegenüber „Cloud“, was das Thema „Datenverarbeitung im Ausland“ und dessen rechtliche Bewertung des EuGH. Es gilt der deutsche Richtervorbehalt.
  • Managed Services (sofern diese nicht von einem anderen Dienstleister bereit gestellt werden).
  • Möglichkeit von externer Datensicherung sowie -restaurierung
  • Projekterfahrung bei Erstellung redundanter Infrastruktur
  • Beratung auch bei Fragen des Datenschutzes – aber nicht nur – im Bereich BDSG

Zusätzlich bieten wir Ihnen/ihren Kunden Anbindung an unser Rechenzentrum (und/oder nur für den Internetzugang) mit folgenden Vorteilen:

  • Mittels einer – relativ preiswerten – Standleitung (100MBit/s) oder Glasfaser (Darkfiber, mehrfach GBit) hat der Kunde schnellen Zugriff auf seine ausgelagerten Daten.
  • Diese Leitung auch für schnellen Internetzugang (inkl. Voice over IP) genutzt werden, so dass Kosten für eine vorhandene Internetanbindung entfallen.
  • Insbesondere Darkfiber hat den Vorteil in Zukunft relativ preiswert aufgerüstet werden zu können um auch die in Zukunft benötigten Transferraten realisieren zu können.

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Privacy Shield löst Safe Harbour ab?

Nachdem das Standardwerk Safe Harbour von dem EuGH als ungültig erklärt wurde, wurde auf EU-Ebene nun der Nachfolger ratifiziert. Dieser trägt den Titel „Privacy Shield“ und soll wieder Rechtssicherheit für europäische Unternehmen herstellen, welche in den USA (oder bei US-Firmen) Daten verarbeiten herstellen.
Leider gestaltet sich das schwieriger als gedacht, denn der Dreh und Angelpunkt des EuGH Urteils war der legitimierte unkontrollierte Zugriff von US-Behörden auf Daten im Einflussbereich der USA. Dieser Punkt sollte nun mit dem Privacy Shield Abkommen gelöst werden. Sollte, denn genau dieser Punkt bleibt bei dem Papier weiterhin außen vor. Die Zeit hat hierzu einen interessanten Artikel online gestellt, der leider die Thematik nicht bis zum bitteren Ende beleuchtet.

Der EuGH hatte Safe Harbor unter anderem deshalb gekippt, weil die US-Gesetze es den dortigen Behörden erlauben, „generell auf den Inhalt elektronischer Kommunikation zuzugreifen“. Für Datenschützer und Aktivisten war deshalb klar: Ein Safe-Harbor-Nachfolger wird vor Gericht nur Bestand haben, wenn die USA gleichzeitig ihre Überwachungsgesetze ändern. Dazu aber ist die US-Regierung nicht bereit. Stattdessen kommt sie der EU-Kommission anderweitig entgegen.
So ist in den neuen Ergänzungen zu Privacy Shield unter anderem vorgesehen, dass US-Unternehmen Nutzerdaten löschen müssen, sobald sie nicht mehr den Zweck erfüllen, für den sie gesammelt wurden. Anders ausgedrückt: Wenn man schon nicht ausschließen kann, dass US-Geheimdienste an die Daten von EU-Bürgern heranwollen, dann sorgt man wenigstens dafür, dass es nicht übermäßig viel gibt, was sie sich holen könnten.

Denn auch wenn US-Firmen ihre Daten löschen müssen, wenn diese nicht mehr benötigt werden (was immer dies bedeuten mag), so sind die Daten von deutschen Unternehmen auf US-Servern immer noch im Zugriff der US-Behörden.
In Datenschutzkreisen ist man sich sicher, dass auch dieses Abkommen sehr schnell seinen Weg zu einer Prüfung vor dem EuGH finden wird. Und auf Basis des Urteils bezüglich von Safe Harbour steht das Urteil eigentlich schon fest, bevor das Abkommen auch nur ratifiziert war.
Insofern löst Privacy Shield nur in einer Hinsicht Safe Harbour ab: Es ist ein Muster ohne Wert für deutsche Firmen.

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Probehosten im individuellen Rechenzentrum

Wir bieten Ihnen an,  die Leistungen des Individuellen RechenZentrum (IRZ42) im Bereich Hosting für einen Monat kostenfrei zu testen.
Auch wenn die derzeitigen Buzzwords der EDV-Branche die Begriffe „Cloud“ und Virtualisierung sind, so gibt es doch einige gute Gründe, die für das Hosten von dedizierter Hardware sprechen: Zum Beispiel besondere Anforderungen im Bereich Datenschutz, ob es um die Einhaltung der Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes oder um firmeninterne Anforderungen geht.
Unser Housing-Angebot beinhaltet Serverplatz, Strom (über USV abgesichert), Klima, IP-Adressen nach Absprache, sowie einen sowie einen Ethernet Uplink an unseren redundanten Backbone Ring. Das Angebot gilt für 19″-Server mit bis zu 2 Höheneinheiten.
Wenn Sie noch Größeres vorhaben, bieten wir Ihnen – gegen Aufpreis – weitere einzelne 19″ Höheneinheiten.
Leistungen:
– Hosting für 19″ Gehäuse mit maximal 2 Höheneinheiten
– Maximal 250 Watt (Angabe Netzteil), abgesichert durch USV
– Netzwerkanbindung mit 100MBit/s FastEthernet
– Traffikvolumen 1.000 Gigabyte pro Monat
Für diese Leistungen fakturieren wir monatlich 87,37€ (73,42€ zuzügl. MwSt).
Optional sind erhältlich: Zweite – auch redundante – Stromzuführung, weitere Ethernetanschlüsse, SSL-Zertifikat, Firewall, Spamfilter, Gigabit-Ethernet, Bandbreitenmanagment, Datensicherung, Managed Service (nach Servicelevel), diverse Servicedienstleistungen, Beratungen bezügl. Bundesdatenschutzgesetz und noch vieles andere mehr.
Koordinieren Sie mit uns das Vorgehen, indem Sie bereits vorab die nötigen IP-Konfigurationsdaten abfragen, senden Sie uns ihren Server – oder bringen ihn persönlich vorbei. Bei diesem – bis zum 31.12.2013 gültigen – Angebot entfällt die sonst übliche Integrationsgebühr.
Sollten unser Rechenzentrum nicht ihren Erwartungen entsprechen, teilen Sie uns dies bitte innerhalb von 30 Tagen nach Installation mit und wir senden Ihnen den Server – unfrei (sie können ihn auch bei uns abholen/lassen) – wieder zurück. Andernfalls belassen Sie Ihren Server in unserem Rechenzentrum und wir erlassen Ihnen sogar die Hostinggebühren des ersten Monats der regulären Laufzeit (einem Jahr).
Das heißt: Sie testen einen Monat,  schließen danach einen Vertrag mit einer Laufzeit von 12 Monaten ab,  von welchen wir Ihnen nur 11 Monate berechnen.

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