BDSG

Systemhäuser: Serverhosting oder in die Cloud?

Ein Systemhaus lebt von Verkaufserlösen sowie Support und Beratung. Und gerade der Bereich Beratung macht es nötig sich weiterhin mit Serverhosting, sowie den damit verbundenen Vorteilen für den Kunden, auseinander zu setzen.
Die Verbindung zwischen lokalem Rechenzentrum und einer direkten Anbindung des Kunden mittels Standleitung eröffnet vielfältige Möglichkeiten für Kunden und Systemhaus.
Welchen Mehrwert bietet das IRZ42 als lokales Rechenzentrum:

  • Sichere Infrastruktur – wie es §9 Bundesdatenschutzgesetz erfordert (technische und organisatorische Maßnahmen) – ist im Preis enthalten. Redundante Stromversorgungen, Zutrittssicherheit sowie Klimatechnik werden durch uns realisiert. Anschaffung und Wartungskosten entfallen für den Kunden.
  • Möglichkeit ein „Ausweichrechenzentrum“ zu realisieren, welches bei Ausfall der lokalen Infrastruktur des Kunden weiterhin voll erreichbar ist.
  • Manpower um vor Ort Hardwareprobleme zu beheben.
  • Möglichkeit von 24/7-Überwachung/Service
  • Rechtssicherheit gegenüber „Cloud“, was das Thema „Datenverarbeitung im Ausland“ und dessen rechtliche Bewertung des EuGH. Es gilt der deutsche Richtervorbehalt.
  • Managed Services (sofern diese nicht von einem anderen Dienstleister bereit gestellt werden).
  • Möglichkeit von externer Datensicherung sowie -restaurierung
  • Projekterfahrung bei Erstellung redundanter Infrastruktur
  • Beratung auch bei Fragen des Datenschutzes – aber nicht nur – im Bereich BDSG

Zusätzlich bieten wir Ihnen/ihren Kunden Anbindung an unser Rechenzentrum (und/oder nur für den Internetzugang) mit folgenden Vorteilen:

  • Mittels einer – relativ preiswerten – Standleitung (100MBit/s) oder Glasfaser (Darkfiber, mehrfach GBit) hat der Kunde schnellen Zugriff auf seine ausgelagerten Daten.
  • Diese Leitung auch für schnellen Internetzugang (inkl. Voice over IP) genutzt werden, so dass Kosten für eine vorhandene Internetanbindung entfallen.
  • Insbesondere Darkfiber hat den Vorteil in Zukunft relativ preiswert aufgerüstet werden zu können um auch die in Zukunft benötigten Transferraten realisieren zu können.

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Was bedeutet Brexit für unsere Kunden

Für uns – als IRZ42 der Wieske’s Crew GmbH – hat ein Austreten Großbritanniens aus der EU keine Auswirkungen. Allerdings könnte dieser Austritt für einige unserer Kunden Auswirkungen haben, die auf dem ersten Blick noch nicht unbedingt wahr genommen werden.
Sollte Großbritannien aus der EU austreten, so würde Großbritannien als Nicht-EU Ausland gelten und hätte einen Status wie z.B. die USA. Das heißt, die Verarbeitung personenbezogener Daten von Bundesbürgern wäre in Großbritannien grundsätzlich nicht erlaubt. Bei einer ersten Betrachtung könnte man davon ausgehen, dass dieses Problem mittels Standardverträgen oder „Corporate Bindings“ gelöst werden kann. Die Tücke steckt hierbei aber im Detail. Denn auch in Großbritannien gibt es einen Geheimdienst (GHCQ) der mittels Gesetzesgrundlage jederzeit Zugriff  auf alle Daten erlangen darf. Und hier trifft der Vergleich mit den USA, denn wie der EuGH bereits attestierte, sind die Safe Harbour Abkommen hinfällig und die Grundlage von Standardverträgen oder „Corporate Bindings“ ist aufgrund der Urteilsbegründung rechtlich ebenfalls nicht mehr zu halten.
Insofern wäre Großbritannien nach einem Austritt aus der EU eine No-Go-Area für alle Daten welche unter das Bundesdatenschutzgesetz fallen.
Peter Schaar (Ex. Landesdatenschutzbeauftragter Schleswig Holstein und Vorstitzender der EAID) hat dieses Thema in einem Artikel auf der Webseite der „Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz e.V. (EAID)“ sehr gut zusammengefasst.

Vor diesem Hintergrund müssen  die Unternehmen aber auch staatliche Stellen der EU-Staaten und EU-Institutionen Vorsorge dafür treffen, dass die Datenübermittlung in das Vereinigte Königreich zukünftig erheblich erschwert wird. Dies trifft insbesondere solche Unternehmen hart, bei denen im Rahmen  eingespielter Geschäftsprozesse europaweit erhobene Daten in Großbritannien zusammengeführt und verarbeitet werden.

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, stehen wir Ihnen natürlich sowohl als Rechenzentrum, aber auch als Datenschutzberater, gern zur Verfügung.
 

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