Wir wollen hier kurz erklären, worum es bei den Erpressungsversuchen geht und was Sie tun können, wenn Sie davon betroffen werden – und was sie vor allem tun sollten und wo Sie Hilfe bekommen.
Worum geht es?
In den letzten Wochen wurden wiederholt Unternehmen erpresst, mit dem Ziel „Bitcoins“(virtuelle Währung mit realem Wert) zu erlangen. Die Erpresser drohen bei Nichtzahlung die Webpräsenz (Onlineshop oder Ähnliches) mittels einer sogenannten DDOS-Attacke (Distributed Denial Of Service) zu blockieren. Bei einer DDOS-Attacke greifen sehr viele Clientuser zeitgleich auf eine einzelne Webpräsenz zu, mit dem Ziel möglichst viel Last zu erzeugen und die betreffende Webseite für „normale“ User unerreichbar zu machen. Da die Erpresser über sogenannte (illegale) Bot-Netze (typischerweise normale User-PC welche mittels Virus verseucht sind) verfügen, ist diese Androhung meist ernst zu nehmen.
Was tun wenn man erpresst wird?
Beachten Sie bitte, dass typischerweise – durch den massiven Traffik – nicht nur ihr Server sondern die gesamte Infrastruktur des Rechenzentrum in Mitleidenschaft gezogen werden kann. Aus diesem Grunde sollten Sie SOFORT die für ihre Webpräsenz zuständigen Administratoren über die Erpressung informieren. Dies ist typischerweise das Rechenzentrum, in dem ihre Server betrieben werden. Eine DDOS-Attacke kann im Rechenzentrum weitestgehend abgewehrt werden. Wenn den Administratoren nicht bekannt ist auf welche Webpräsenz die Attacke abzielt, vergeht einige Zeit bis diese Information eruiert wurde. Wenn das Rechenzentrum vorab informiert ist, kann man sich dort vorab auf einen möglichen Angriff dediziert einstellen und die Gegenmaßnahmen können noch kurzfristiger umgesetzt werden.
Was tun, wenn die Webpräsenz angegriffen wurde?
Auf alle Fälle sollten Sie Anzeige erstatten. Dazu ist es hilfreich, wenn sie alle Informationen sichern, die auf den Täter hinweisen können. Dazu gehört, dass Sie bei Mails unbedingt auch den Mailheader sichern, oder bei einem Brief auch den Briefumschlag sichern. Bei einem Brief am besten sofort Brief und Umschlag in eine Kunststoffhülle stecken um eventuell Fingerabdrücke zu sichern.
Sollten Sie eine Anzeige bei der Polizei stellen, so helfen Sie den Polizisten auf der Revierwache die sich mit der Thematik nicht so häufig beschäftigen und geben eine Anzeige wegen §303b Strafgesetzbuch auf: Computersabotage (Strafandrohung bis zu 10 Jahren Freiheitsentzug). Ein paar Tage nach dem Aufgeben der Anzeige wird sich wahrscheinlich das zuständige LKA an Sie wenden und weitere Informationen abrufen.